Beim Einbau einer Dunstabzugshaube im Mehrfamilienhaus, in Doppelhaushälften oder bei Verlegung von Kanälen durch Brandabschnitte greifen strenge bauordnungsrechtliche Brandschutzauflagen. Wann dürfen Kunststoffkanäle verbaut werden, ab wann ist nicht brennbarer Stahl (Baustoffklasse A1) vorgeschrieben und wie schützen Brandschutzklappen vor Rauchausbreitung? Hier finden Planer und Handwerker rechtssichere Klarheit.
1. Kunststoff vs. Metall: Die Baustoffklassen nach DIN EN 13501-1
Lüftungskanäle in Küchen unterliegen besonderen thermischen Belastungen. Bei einem Fettbrand auf dem Herd werden Flammen und heiße Rauchgase in das Kanalsystem gesaugt:
- COMPAIR® Kunststoff (Klasse B1 / B2): Selbstverlöschender Spezialkunststoff nach DIN 4102-B1. Ideal für offene Deckenabhängungen und Sockelbereiche innerhalb einer Nutzungseinheit.
- COMPAIR STEEL flow® (Klasse A1 nach DIN EN 13501-1): Vollständig nicht brennbar, kein Rauch, kein brennendes Abtropfen. Schmilzt selbst bei Temperaturen über 1.000 °C nicht ab und erfüllt höchste Anforderungen für Mehrgeschossbauten.
2. Einsatz von Brandschutzklappen nach DIN EN 1366-2
Führt die Abluftleitung durch eine Brandwand oder Decke in ein anderes Geschoss bzw. einen Installationsschacht, muss an der Wanddurchdringung eine geprüfte Absperrvorrichtung gegen Brandübertragung (Brandschutzklappe K90 nach DIN 18017-3 bzw. DIN EN 1366-2) verbaut werden.
Die STEEL flow® Brandschutzklappe 150 schließt im Brandfall über ein thermisches Schmelzlot (bei 72 °C) innerhalb von Sekundenbruchteilen absolut rauchdicht ab und verhindert, dass Flammen und toxische Gase in Nachbarwohnungen überschlagen.
| Einbausituation | Brandschutz-Vorgabe | Zulässiges System |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus / Wohnung (< 400 m²) | Standard Brandschutz | COMPAIR PRIME flow® Kunststoff |
| Verlegung im Estrich / Fußboden | Trittfestigkeit & Nichtbrennbarkeit | COMPAIR STEEL flow® Metall (A1) |
| Wanddurchdringung zu Nachbarwohnung | Feuerwiderstandsklasse K90 / EI90 | STEEL flow® Brandschutzklappe 150 |
| Gewerbeküche / Gastronomie | DIN EN 16282 Nichtbrennbar | Edelstahl / Verzinkter Stahl (A1) |
Empfohlene Brandschutz-Komponenten
STEEL flow® Brandschutzklappe
Geprüfte Absperrvorrichtung nach DIN EN 1366-2 für Wand- und Deckendurchtritte.
STEEL flow® SF 150 Rohrset
Nicht brennbares Metall-Kanalsystem aus verzinktem Stahl für sicheren Bautenschutz.
E-Jal 150 inkl. THERMOBOX®
Edelstahl-Mauerkasten mit wärmedämmendem Magnet-Verschlusssystem.
Häufige Fragen zum Brandschutz bei Dunstabzügen (FAQ)
Wann ist eine Brandschutzklappe zwingend vorgeschrieben?
Sobald der Abluftkanal eine feuerwiderstandsfähige Wand oder Decke (z. B. Trennwand zwischen zwei Wohneinheiten oder Durchtritt in einen Steigschacht) durchdringt, schreibt die Bauordnung eine K90-Brandschutzklappe vor.
Dürfen Kunststoffrohre im Estrich verlegt werden?
Nein, herkömmliche Kunststoffkanäle sind nicht trittfest und können unter dem Estrichdruck bersten. Für die Bodenverlegung ist ausschließlich COMPAIR STEEL flow® aus verzinktem Stahl zugelassen.

