COMPAIR STEEL flow Brandschutz-Planungsbeispiel aus verzinktem Stahl

Beim Einbau einer Dunstabzugshaube im Mehrfamilienhaus, in Doppelhaushälften oder bei Verlegung von Kanälen durch Brandabschnitte greifen strenge bauordnungsrechtliche Brandschutzauflagen. Wann dürfen Kunststoffkanäle verbaut werden, ab wann ist nicht brennbarer Stahl (Baustoffklasse A1) vorgeschrieben und wie schützen Brandschutzklappen vor Rauchausbreitung? Hier finden Planer und Handwerker rechtssichere Klarheit.

Brandschutz-Grundsatz nach Landesbauordnungen: In Einfamilienhäusern und Wohnungen bis 400 m² Grundfläche sind schwer entflammbare Kunststoffkanäle (Klasse B1 / B2) in der Regel zulässig. Führt die Leitung jedoch durch Brandabschnitte, notwendige Flure oder im Fußbodenaufbau, ist das nicht brennbare Metallkanalsystem COMPAIR STEEL flow® zwingend vorgeschrieben.

1. Kunststoff vs. Metall: Die Baustoffklassen nach DIN EN 13501-1

Lüftungskanäle in Küchen unterliegen besonderen thermischen Belastungen. Bei einem Fettbrand auf dem Herd werden Flammen und heiße Rauchgase in das Kanalsystem gesaugt:

  • COMPAIR® Kunststoff (Klasse B1 / B2): Selbstverlöschender Spezialkunststoff nach DIN 4102-B1. Ideal für offene Deckenabhängungen und Sockelbereiche innerhalb einer Nutzungseinheit.
  • COMPAIR STEEL flow® (Klasse A1 nach DIN EN 13501-1): Vollständig nicht brennbar, kein Rauch, kein brennendes Abtropfen. Schmilzt selbst bei Temperaturen über 1.000 °C nicht ab und erfüllt höchste Anforderungen für Mehrgeschossbauten.

2. Einsatz von Brandschutzklappen nach DIN EN 1366-2

Führt die Abluftleitung durch eine Brandwand oder Decke in ein anderes Geschoss bzw. einen Installationsschacht, muss an der Wanddurchdringung eine geprüfte Absperrvorrichtung gegen Brandübertragung (Brandschutzklappe K90 nach DIN 18017-3 bzw. DIN EN 1366-2) verbaut werden.

Die STEEL flow® Brandschutzklappe 150 schließt im Brandfall über ein thermisches Schmelzlot (bei 72 °C) innerhalb von Sekundenbruchteilen absolut rauchdicht ab und verhindert, dass Flammen und toxische Gase in Nachbarwohnungen überschlagen.

Einbausituation Brandschutz-Vorgabe Zulässiges System
Einfamilienhaus / Wohnung (< 400 m²) Standard Brandschutz COMPAIR PRIME flow® Kunststoff
Verlegung im Estrich / Fußboden Trittfestigkeit & Nichtbrennbarkeit COMPAIR STEEL flow® Metall (A1)
Wanddurchdringung zu Nachbarwohnung Feuerwiderstandsklasse K90 / EI90 STEEL flow® Brandschutzklappe 150
Gewerbeküche / Gastronomie DIN EN 16282 Nichtbrennbar Edelstahl / Verzinkter Stahl (A1)

Empfohlene Brandschutz-Komponenten

Häufige Fragen zum Brandschutz bei Dunstabzügen (FAQ)

Wann ist eine Brandschutzklappe zwingend vorgeschrieben?

Sobald der Abluftkanal eine feuerwiderstandsfähige Wand oder Decke (z. B. Trennwand zwischen zwei Wohneinheiten oder Durchtritt in einen Steigschacht) durchdringt, schreibt die Bauordnung eine K90-Brandschutzklappe vor.

Dürfen Kunststoffrohre im Estrich verlegt werden?

Nein, herkömmliche Kunststoffkanäle sind nicht trittfest und können unter dem Estrichdruck bersten. Für die Bodenverlegung ist ausschließlich COMPAIR STEEL flow® aus verzinktem Stahl zugelassen.

Geprüfte Brandschutz-Lösungen für Dunstabzugshauben

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